Flug verpasst – wie viel Geld gibt es zurück?

Wer einen Flug verpasst, der geht nicht ganz leer aus. Egal, ob der Zubringerzug Verspätung hatte oder sich Stunden vor dem Flug eine Krankheit einstellte, die Fluggesellschaft muss wenigsten einen kleinen Betrag zurückerstatten. Doch der Weg ist beschwerlich.
Personenbezogene Entgelte
Wer einen Flug nicht wahrnimmt, egal ob er ihn kurzfristig verpasst oder schlichtweg vergisst, hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ihm die Airline mit der er fliegen wollte, die so genannten personenbezogenen Steuern und Gebühren, die für den Flug angefallen sind, rückerstattet. Denn nur, wenn der Passagier den Flug wahrnimmt, muss die Airline diese Steuern und Gebühren abführen. So genannte personenbezogene Gebühren sind: Passagierentgelte, die die Fluggesellschaft an den Flughafen zahlt, Luftsicherheitsgebühren, die die Airline an die Bundespolizei überweist. Und nur wenn sie ausdrücklich auf den Gesamtflugpreis drauf geschlagen werden, so der Reiserechtsprofessor Dr. Ernst Führich, auch der Kerosin- oder der Gepäckgebührenzuschlag.

In der Regel sind diese Entgelte nicht hoch, aber gerade bei den Billigfliegern machen Steuern und Gebühren oft den Löwenanteil am Flugpreis aus. Zwar sind die Fluggesellschaften seit dem letzten Jahr dazu verpflichtet, Steuern und Gebühren deutlich aufzuschlüsseln, aber nicht alle weisen sie beim Flugpreis so detailliert aus, dass der Passagier automatisch erkennt, welche Steuern und Gebühren ihm genau zustehen.

Erstattung nur auf Nachfrage
Viele große Fluggesellschaften zahlen die Fluggebühren automatisch zurück, wenn man den Flug storniert. Die Billigflieger, bei denen Flüge oft gar nicht storniert werden können, erstatten die personenbezogenen Steuern und Gebühren meist nur auf Nachfrage. Dem Passagier bleibt daher oft nur die Möglichkeit, sich selber zu kümmern, manchmal mit Hilfe eines Antragsformulars auf Rückerstattung oder per Anruf bei einer teuren 0180-Nummer.

Keine teuren Hotlines nutzen
Die Tipps: Personenbezogene Steuern und Gebühren umgehend bei der Airline verlangen, möglichst per E-Mail, dann hat man für später einen Beleg. Keine teuren Hotlines nutzen, dann vertelefoniert man womöglich mehr als man nachher zurückerstattet bekommt. Manche Airline verlangt für die Bearbeitung der Erstattung Gebühren. Sie ist dazu berechtigt. Hellhörig sollte man werden, wenn die Bearbeitungsgebühr deutlich höher liegt als die Gebühren und Steuern, die erstattet werden können. Andere Fluggesellschaften behaupten, das Ticket sei nicht stornierbar, also gäbe es keine Steuern und Gebühren zurück. Das ist nicht erlaubt.
Der Anspruch auf die Rückerstattung verjährt nach drei Jahren.

Schlichtungsstelle hilft weiter

Die Schlichtungsstelle Mobilität berät kostenlos in Sachen Rückerstattung von Steuern und Gebühren. Sie hilft, wenn der Passagier nicht weiß, was und wie viel ihm zusteht. Den Schriftverkehr muss er allerdings selbst erledigen. Die Schlichtungsstelle vermittelt auch im Streitfall kostenlos - allerdings nur bei Fluggesellschaften, die mit ihr zusammenarbeiten. Darunter sind leider nicht die deutschen Airlines Lufthansa oder Air Berlin und auch nicht die Billigflieger Easyjet und Ryanair.

 

 




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