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Fitness-Studios & Schlankheitsinstitute
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Rechtliche Aspekte - Fitness-Studio. Auch für Senioren ist der Gang ins Fitness-Studio oft eine lohnende Investition in die körperliche Gesundheit. Bevor man aber allzu schnell einen Fitness-Studio Vertrag abschließt, sollte man sich diesen genau durchlesen und sich folgende Fragen stellen: Wie lange bin ich vertraglich gebunden? Kann ich mir das Fitness-Studio auch leisten? Wie kann ich kündigen? |
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Grundsätzlich will das Fitness-Studio seinen Kunden so lange wie möglich an das Studio binden, was auch aus Sicht des Fitness-Studios durchaus verständlich ist. Doch enthalten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Fitness-Studios auch Vertragsklauseln, die nicht immer gesetzeskonform sind. Kündigung: Es gibt zwei verschiedene Vertragstypen: Der unbefristete Vertrag und der befristete Vertrag. Unbefristete Verträge können zum Kündigungsterminen (also bestimmte im Vertrag vorgesehene Zeiten) unter Einhaltung der Kündigungsfrist (Zeitdauer) gekündigt werden. Befristete Verträge sind z.B. auf ein Jahr abgeschlossen. Im Kleingedruckten findet sich jedoch oft eine automatische Vertragsverlängerung. Bei einer solchen automatischen Vertragsverlängerung muss der Kunde jedoch explizit auf diese Klausel hingewiesen werden - sonst ist dieser Vertragsbestandteil unwirksam und der Vertrag wird nicht verlängert. Aber ein Einzahlen von einem Erlagschein oder eine Überweisung kann als (konkludente) schlüssige Einwilligung zur Verlängerung gesehen werden. Dies waren die Kündigungsmöglichkeiten aus dem Vertrag. Neben diesen vertraglichen Kündigungsmöglichkeiten gibt es aber unter Umständen außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten. So können sich die Öffnungszeiten oder die Lokalität ändern und wenn diese nicht zumutbar sind, kann von diesem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht werden. Grundsätzlich ein Vertrag (Dauerschuldverhältnis) aus einem wichtigen Grund immer gelöst bzw. aufgekündigt werden. Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich sehr umfangreich. Bitte erkundigen Sie sich, ob ihr angeführter Grund einen wichtigen Grund im Sinne der Rechtsprechung entspricht und sie so einen außerordentlichen Grund zur Kündigung Ihres Vertrages erhalten. Eine Kündigung in Briefform (eingeschrieben) könnte wie folgt aussehen: Absender Name Strasse PLZ Ort Empfänger Name Strasse PLZ Ort Einschreiben Ort, Datum Betreff: Kündigung der Mitgliedschaft bei Fitness-Club xxx (Namen des Fitness-Studios hier eintragen) Sehr geehrte Damen und Herren, Unter Einhaltung der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen kündige ich hiermit die Mitgliedschaft zu Ihrem Club unter Einhaltung sämtlicher Termine und Fristen zum x.x.xxxx (Datum) Mit freundlichen Grüßen Unterschrift xxx (Name) Schlankheitsinstitute Ein wenig zuviel auf den Rippen ist oft ein Grund den Weg ins Schlankheitsinstitut zu wagen. Ist man erst mal dort, so wird meist viel versprochen. Tritt dann die Gewichtsabnahme nicht wie gewünscht ein, so ist oft die Enttäuschung groß und man bemerkt, dass viel Geld nutzlos investiert wurde. Ist der Kunde bei Vertragsabschluss jedoch tatsächlich in die Irre geführt worden, so hat man unter Umständen die Möglichkeit den Vertrag im Nachhinein anzufechten und das bezahlte Geld zurück zu fordern. So bieten mittlerweile Schlankheitsinstitute ohne Diät und Gruppendynamischen Effekt Gewichtsabnahme ausschließlich durch thermo-physikalische Maßnahmen an. Tritt der Erfolg nicht ein, kann das bereits bezahlte Geld u.U zurück verlangt werden und es entstehen keine Behandlungskosten. Wichtig hierbei ist, wie immer, den Vertrag genau zu lesen. Der Vertrag mit dem Schlankheitsinstitut ist gleich wie der mit einem Fitness-Studio ein Dauerschuldverhältnis, der aus wichtigem Grund gekündigt werden kann. Wird der Kundin nach der ersten Behandlung schlecht und ihr Hausarzt rät ihr von folgenden Besuchen ab, kann der Vertrag gelöst werden. pensionist.at |
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