Ruhestand unter Palmen

Wird die Rente ins Ausland überwiesen?
So mancher Rentner plant nach einem längeren Urlaubsaufenthalt, gleich ganz ins sonnige Ausland zu ziehen. Eine schöne Idee - gäbe es da nicht die Rente und die Krankenversicherungen zu berücksichtigen.
 

Wer im Ausland lebt, kann auch dort seine Rente beziehen
Seit Jahren berät Gerlinde Kaiser Fernwehgeplagte, die ihre Rente statt im trüben Deutschland lieber im sonnigen Süden ausbezahlt haben wollen. Was auch grundsätzlich kein Problem ist, so die Expertin der Deutschen Rentenversicherung in Frankfurt. Denn egal ob Deutscher oder Gastarbeiter: Wer länger als sechs Monate im Ausland lebt, kann seine Rente tatsächlich mitnehmen. Allerdings muss mancher mit Abzügen rechen: "Bestimmte Zeiten können unter Umständen in der Rente nicht mehr angerechnet werden. Das heißt, die Rente würde gekürzt. Etwa Renten, in denen Leistungen aus Zeiten vom Fremdrentengesetz sind; das sind die ehemaligen Ostgebiete von Deutschland. Oder auch Zeiten, in denen Aussiedler, Umsiedler nach Deutschland gekommen sind."

Frühzeitig bei der Rentenversicherung melden
Auch deutsche Staatsbürger, die zur Wendezeit noch in der DDR gelebt haben, und so genannte Erwerbsminderungsrentner müssen unter Umständen mit Einbußen bei ihrer Rentenzahlung rechnen, wollen sie ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern. Wie hoch die Abschläge allerdings ausfallen, meint Gerlinde Kaiser, können nur die Experten berechnen. Daher gilt: Wer ins Ausland umziehen will, sollte sich frühzeitig bei der Rentenversicherung melden. "Das heißt mindestens drei Monate im Voraus, damit wir Gelegenheit haben, die Zahlungen dann auch umzustellen. Und was wir in jeden Fall brauchen, ist die neue Adresse. Und wir brauchen natürlich die neue Bankverbindung. Mit der BIC (Bank Identifier Code) und der IBAN (International Bank Account Number). Ansonsten können wir die Zahlung nicht ins Ausland transferieren", so Gerlinde Kaiser.

Achtung bei der Riester-Rente! Versicherte, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen möchten, müssen ihre Zulagen und den Steuervorteil zurückzahlen. Die Fördergelder müssen mit einem Abschlag von 15 Prozent auf die monatliche Rentenzahlung zurückgezahlt werden, bis die Förderungssumme vollständig zurückgezahlt ist.

Krankenversicherung im Ausland
Wesentlich schwieriger wird es, will man die Krankenversicherung im Ausland in Anspruch nehmen. Denn ob die für Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte zahlt, hängt davon ab, in welchem Land man lebt. Grundsätzlich, so Daniela Hublohr von der Verbraucherzentrale Hessen, können Pflichtversicherte in allen EU-Ländern, der Schweiz, aber auch in der Türkei und den meisten Balkanstaaten weiterhin ihre Deutsche Krankenversicherung nutzen: "Die Beiträge werden weiterhin gezahlt. Es läuft weiter die Krankenversicherung. Was man im Land erhält, ist die so genannte Sachleistung. Ähnlich wie hier gibt man beim Arztbesuch oder im Krankenhaus sein Krankenkassenkärtchen ab, beziehungsweise diesen Schein."

Für freiwillig Versicherte wird's außerhalb Europas kritisch
Auch in außereuropäischen Ländern zahlt die Krankenkasse. Allerdings nur, wenn das durch ein binationales Abkommen geregelt ist. Oft sind dort die Leistungen aber wesentlich eingeschränkt. Problematisch wird´s übrigens auch für freiwillig Versicherte. Für sie endet der Versicherungsschutz der Krankenkassen fast immer, wollen sie im Ruhestand ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern. Auch mitversicherte Ehepartner haben es schwer mit dem Erhalt von Krankenkassenleistungen in fremden Ländern. Und wer vorhat, wegzuziehen und seinen Krankenversicherungsschutz privat aufzustocken, wird wohl ebenfalls in die Röhre gucken: Denn Rentner werden in der Regel nicht mehr versichert. Einzige Rettung: schon bestehende Zusatzverträge bei der Krankenversicherung. Daniela Hubloher sagt: "Verträge, die ein bisschen hochwertiger sind, sind oft an eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkassen-Versicherung gekoppelt, die nicht auf den deutschen Raum beschränkt ist. Diese Zusatzversicherung kann man durchaus auch in dem Land, in das man zieht, in Anspruch nehmen."

 

 

Quelle: www.hr-online.de




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