Essbar trotz Ablaufdatum

Nur weil das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, sind Lebensmittel nicht unbedingt verdorben.
Essbar - © gesundesleben.at
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Bis zu 166.000 Tonnen Lebensmittel landen laut einer Studie der Universität für Bodenkultur Wien jedes Jahr österreichweit im Restmüll - sehr vieles davon in Originalverpackung. Scheinbar meinen Konsumenten die Lebensmittel seien nicht mehr essbar. Das Gegenteil ist der Fall.

Im Zuge der Wirtschaftskrise sind Verbraucher gut beraten, wenn sie etwas genauer darüber Bescheid wissen, wie lange Lebensmittel genussfähig bleiben. Denn wer schmeißt schon gerne Euro für Euro in den Müll?

Leider gibt es keine allgemein gültige Regel, wie lange Essbares genießbar bleibt. Zu viele Faktoren spielen eine Rolle. Gekochte, gefärbte Eier bleiben bei Zimmertemperatur vier Wochen, bei Kühlschranktemperaturen sogar sechs Wochen lang haltbar und vor allem bakteriologisch unbedenklich. Das hat ein Versuch der AGES, der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, gezeigt.

Auf der anderen Seite können leicht verderbliche Waren bereits beim Einkauf jenseits aller Verzehrstauglichkeit sein. Einen guten Anhaltspunkt für Verbraucher bieten daher Angaben zum Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum.

Das Datum macht den Unterschied
"Mindestens haltbar bis ..." und "zu verbrauchen bis ..." sind gesetzlich vorgeschriebene Angaben auf Verpackungen von Lebensmitteln. Beide klingen ähnlich, bedeuten aber unterschiedliches.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist nach der Lebensmittelkennzeichungsverordnung (BGBl. 1993/72 idgF) "der Zeitpunkt, bis zu dem die Ware ihre spezifischen Eigenschaften behält". Das bedeutet, dass mindestens bis zum angegebenen Datum durch den Hersteller oder Vertreiber einwandfreie Ware garantiert wird.

Üblicherweise ist ein Lebensmittel länger haltbar. Um wie viel, ist schwer vorherzusagen. Das hängt vom Produkt und seiner Lagerung ab. Auch gilt das Mindesthaltbarkeitsdatum nur bis zum ersten Öffnen der Ware.

Einmal geöffnet, kann man nicht mehr damit rechnen, dass die volle Mindesthaltbarkeitsfrist unbeschadet erreicht wird.

Sind bei Farbe, Aussehen, Geruch keine Auffälligkeiten zu bemerken und die Dauer der Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums zur gesamten Haltbarkeitsdauer gering ist, können Lebensmittel noch genussfähig sein. Dies liegt nicht in der Verantwortung der Hersteller oder Vertreiber, sondern hier muss jeder Konsumenten selbst entscheiden.

Ein wesentlicher Unterschied besteht, wenn auf der Verpackung ein Verbrauchsdatum - "zu verbrauchen bis ..." - angegeben ist. Die Bezeichnung wird bei mikrobiell sehr leicht verderblichen Waren verwendet, da ein Produkt, bei dem das Verbrauchsdatum überschritten wird, nicht mehr als sicher anzusehen ist. Darum sollte es bis dahin verbraucht werden und anschließend auf keinen Fall mehr verzehrt, sondern entsorgt werden. (ages, red)

 

Quelle: www.gesundesleben.at




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